Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Wanderurlaub auf La Palma (April 2027)

Veranstalter

Thor Henrik Braarvig / LA RUTA BONITA

Anschrift: 

Thor Henrik Braarvig a/a Federico Hdez. León,
Calle Punta de la Arena 1, Local Interior 305 CentroCancajos
38712 Breña Baja, Santa Cruz de Tenerife
Spanien 


E-Mail: thor@larutabonita.com

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für deine Teilnahme am vom Veranstalter angebotenen Wanderurlaub auf der Insel La Palma vom 21. bis 28. April 2027.

Mit deiner Anmeldung erkennst du diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Gegenstand und Umfang des Angebots

Der Veranstalter bietet im Rahmen des Wanderurlaubs die Planung, Organisation und persönliche Begleitung mehrerer geführter Wanderungen auf La Palma an.

Der Teilnahmebeitrag beträgt 449 € pro Person.

Der Teilnahmebeitrag umfasst die vom Veranstalter angebotenen und im Programm beschriebenen Wanderleistungen.

Im Teilnahmebeitrag enthalten sind insbesondere:

  • die Planung und Organisation der Wanderungen,
  • die persönliche Begleitung und Führung während der Wanderungen,
  • die im Programm beschriebenen geführten Wanderungen.

Bei einigen Wanderungen benötigen wir einen kurzen Transfer mit Taxi oder Minibus. Die Kosten dafür sind nicht im Preis von 449 € enthalten und werden vor Ort separat bezahlt. Für alle Taxi- und Minibusfahrten zusammen solltest du während der gesamten Wanderwoche mit etwa 30–40 € pro Person rechnen – also insgesamt für die gesamte Woche, nicht pro Fahrt oder pro Wanderung.

Die tatsächlichen Kosten können geringfügig abweichen, insbesondere abhängig von der endgültigen Teilnehmerzahl, den benötigten Fahrten und den Preisen des jeweiligen Taxi- oder Minibusunternehmens.

Nicht Bestandteil des Angebots sind insbesondere Flug, An- und Abreise, Unterkunft, Mietwagen und Verpflegung. Diese Leistungen werden von dir selbst und auf eigene Rechnung organisiert und gebucht.

Der Veranstalter verkauft oder vermittelt keine Flüge, Unterkünfte, Mietwagen oder sonstigen Reiseleistungen.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibst du eine verbindliche Anmeldung zum Wanderurlaub ab.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung deiner Anmeldung durch den Veranstalter zustande.

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 14 Personen.

Die Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen und Zahlungen vergeben.

4. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die Teilnahmegebühr beträgt 449 € pro Person.

Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr, also 224,50 €, zu leisten.

Der verbleibende Betrag in Höhe von 224,50 € ist bis spätestens 07. März 2027 zu bezahlen.

Dein Teilnahmeplatz wird nach Eingang der Anzahlung und Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich reserviert.

Die während einzelner Wanderungen anfallenden Kosten für Taxi- oder Minibusfahrten sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr und werden separat von dir getragen.

5. Anforderungen an dich und körperliche Fitness

Der Wanderurlaub umfasst Wanderungen in teilweise anspruchsvollem und natürlichem Gelände. Du musst daher über eine für die jeweiligen Wanderungen ausreichende körperliche Fitness, Ausdauer und Trittsicherheit verfügen.

Vor dem Wanderurlaub werden die geplanten Wanderungen mit ihren wesentlichen Anforderungen beschrieben, insbesondere soweit möglich hinsichtlich:

  • Streckenlänge,
  • Höhenmetern,
  • voraussichtlicher Gehzeit,
  • Schwierigkeitsgrad und
  • besonderen Anforderungen einzelner Strecken.

Du bist selbst dafür verantwortlich, deine körperliche Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und nur an Wanderungen teilzunehmen, denen du körperlich gewachsen bist.

Der Veranstalter ist berechtigt, dir aus Sicherheitsgründen die Teilnahme an einer Wanderung oder einem Teil davon zu verweigern oder eine bereits begonnene Wanderung für dich zu beenden, wenn nach begründeter Einschätzung des Veranstalters die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit, Ausdauer, Trittsicherheit oder Gehgeschwindigkeit nicht ausreicht oder eine Gefahr für dich selbst oder andere Personen besteht.

Kannst du eine Wanderung aufgrund mangelnder körperlicher Fitness, unzureichender Ausdauer, zu geringer Gehgeschwindigkeit, fehlender Trittsicherheit oder aus einem sonstigen persönlichen Grund nicht oder nicht vollständig durchführen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.

Dies gilt nicht, soweit dir zwingende gesetzliche Ansprüche zustehen.

6. Kleidung, Schuhe und persönliche Ausrüstung

Für die Teilnahme an den Wanderungen musst du geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk für Wanderungen im Berg- und Naturgelände mitbringen.

Erforderlich sind geschlossene, zum Wandern geeignete Schuhe mit einer guten und griffigen Profilsohle. Normale Schuhe ohne ausreichendes Profil oder offene Schuhe wie Sandalen sind für die Wanderungen nicht geeignet.

Je nach Wetter und Wanderung können außerdem wetterfeste Kleidung, Sonnenschutz, ausreichend Trinkwasser und weitere persönliche Ausrüstung erforderlich sein. Welche Ausrüstung für die jeweiligen Wanderungen empfohlen oder erforderlich ist, wird dir vor Beginn bzw. im Rahmen der Informationen zu den einzelnen Wanderungen mitgeteilt.

Wenn du nicht über geeignetes Schuhwerk oder die erforderliche persönliche Ausrüstung verfügst, kann dir aus Sicherheitsgründen die Teilnahme an einer Wanderung verweigert werden.

Soweit der Ausschluss auf fehlender oder ungeeigneter persönlicher Ausrüstung beruht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Änderungen und Anpassungen der Wanderungen

Die geplanten Wanderungen können aus sachlichen und insbesondere aus Sicherheitsgründen geändert werden.

Dies kann insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Sturm, starken Regenfällen, Hitze, Waldbrandgefahr, Wegsperrungen, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen oder anderen Umständen erforderlich sein.

Der Veranstalter kann eine geplante Wanderung aus Sicherheitsgründen abändern, verkürzen, absagen oder durch eine andere geeignete Wanderung ersetzen.

Der Veranstalter wird sich bemühen, bei einer Änderung eine möglichst gleichwertige Alternative anzubieten.

Die Entscheidung über notwendige Änderungen der Wanderungen trifft der Veranstalter unter Berücksichtigung deiner Sicherheit und der Sicherheit der gesamten Gruppe sowie der örtlichen Gegebenheiten.

8. Rücktritt und Stornierung durch dich

Du kannst jederzeit vor Beginn des Wanderurlaubs von deiner Teilnahme zurücktreten.

Deine Rücktrittserklärung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornobedingungen. Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf den vollständigen Teilnahmebeitrag von 449 € und nicht lediglich auf die bereits geleistete Anzahlung:

  • mehr als 60 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmebeitrags = 224,50 €
  • 60 bis 31 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmebeitrags = 224,50 €
  • 30 bis 15 Tage vor Beginn: 70 % des Teilnahmebeitrags = 314,30 €
  • 14 Tage oder weniger vor Beginn sowie bei Nichtantritt: 100 % des Teilnahmebeitrags = 449 €

Die Stornokosten berücksichtigen den Zeitraum bis zum Beginn des Wanderurlaubs sowie den Umstand, dass ein frei gewordener Teilnehmerplatz möglicherweise nicht kurzfristig neu vergeben werden kann.

Wird dein frei gewordener Teilnehmerplatz vollständig an eine andere Person vergeben, erhältst du den von dir bereits gezahlten Betrag grundsätzlich vollständig zurück, abzüglich etwaiger tatsächlich entstandener und nicht vermeidbarer Kosten.

Wird dein Platz nur zu einem späteren Zeitpunkt oder zu einem geringeren Preis neu vergeben, wird die dadurch erzielte Einnahme bzw. die entsprechende Kostenersparnis bei der Berechnung der Stornokosten angemessen berücksichtigt.

Du kannst nachweisen, dass dem Veranstalter durch deinen Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene bzw. rechtlich zulässige Betrag zu zahlen.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die gegebenenfalls bereits angefallenen oder nicht mehr stornierbaren Kosten für von dir selbst zu tragende Taxi- oder Minibusfahrten werden bei einer Stornierung nicht vom Veranstalter erstattet.

9. Ersatzteilnehmer

Du kannst dem Veranstalter vor Beginn des Wanderurlaubs eine andere Person als Ersatzteilnehmer vorschlagen.

Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die für den Wanderurlaub geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Der Veranstalter kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder der Teilnahme aus anderen sachlichen oder rechtlichen Gründen entgegensteht.

Durch einen Teilnehmerwechsel tatsächlich entstehende und angemessene Mehrkosten können dir in Rechnung gestellt werden.

10. Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Wanderurlaub absagen, wenn seine Durchführung aufgrund von Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters liegen, erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder unmöglich wird.

Hierzu können insbesondere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Naturereignisse, Waldbrandgefahr, behördliche Anordnungen oder andere unvermeidbare außergewöhnliche Umstände gehören.

In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Verhalten während der Wanderungen

Du verpflichtest dich, den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters bzw. Wanderführers Folge zu leisten.

Dies gilt insbesondere für Anweisungen bezüglich des Tempos, der einzuhaltenden Route, des Verhaltens an gefährlichen Stellen sowie des Abbruchs oder der Änderung einer Wanderung.

Der Veranstalter kann dich von einer Wanderung ausschließen, wenn dein Verhalten eine erhebliche Gefahr für dich selbst, andere Teilnehmer oder den Veranstalter darstellt oder wenn du sicherheitsrelevante Anweisungen wiederholt nicht beachtest.

Soweit der Ausschluss auf einem von dir zu vertretenden Verhalten beruht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung gilt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Wanderungen in natürlichem und teilweise anspruchsvollem Gelände sind mit typischen Risiken verbunden. Dazu können insbesondere unebener Untergrund, Steine, Wurzeln, steile oder rutschige Wegabschnitte, Absturzgefahren, wechselnde Wetterbedingungen und andere natürliche Gefahren gehören.

Du bist verpflichtet, für die jeweilige Wanderung geeignete Kleidung, geeignetes Schuhwerk und die erforderliche persönliche Ausrüstung mitzuführen.

13. Gesundheitliche Voraussetzungen

Du bist selbst dafür verantwortlich, deinen Gesundheits- und Fitnesszustand im Hinblick auf die beschriebenen Wanderungen realistisch einzuschätzen.

Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Zweifeln an deiner Belastbarkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

Der Veranstalter übernimmt keine medizinische Betreuung.

14. Versicherungen

Der Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Darüber hinaus wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich ausreichender Leistungen für medizinische Behandlung, Bergung und gegebenenfalls Rücktransport empfohlen.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass Flug, Unterkunft, Mietwagen und Verpflegung nicht Bestandteil des Angebots sind. Für diese Leistungen gelten die jeweiligen Vertrags- und Stornobedingungen der entsprechenden Anbieter.

15. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet deine personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Nähere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Löschung deiner personenbezogenen Daten sowie über deine Rechte findest du in der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

16. Widerrufsrecht

Soweit gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, ist ein Widerruf ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Stand: 4. September 2026